Fragen zur Bedeutung der kath. Trauung und einer kirchlichen Segensfeier

Was bedeutet eine katholische Trauung?


Nach römisch-katholischem Verständnis schliessen die Eheleute einen Bund fürs Leben. Ihre Partnerschaft, ihre Liebe und Treue sind ein Zeichen für die unverbrüchliche Liebe Gottes zu den Menschen. Deshalb ist die kirchlich geschlossene Ehe ein Sakrament: zeichenhaft und unauflöslich wie die Liebe Gottes zu den Menschen. Voraussetzung als Anerkennung der Ehe als Sakrament ist, dass beide Teile des Paares getauft sind, ob katholisch oder in einer anderen von der kath. Kirche anerkannten Kirche wie z.B. die reformierte Kirche. Der Grund dafür ist, dass Nicht-Getaufte Menschen nicht zu einer Kirche gehören und daher der Voraussetzung entbehren, ein Sakrament empfangen zu können. Dennoch kann eine katholische Person eine nicht-getaufte Person in der kath. Kirche gültig, jedoch nicht als Sakrament anerkannt, heiraten, was nicht als Bewertung zu verstehen ist. Mehr Informationen dazu unter «Mein:e Partner:in ist nicht getauft. Können wir katholisch heiraten?»

Mit der Trauung in der Kirche bringt ein Paar zum Ausdruck, dass dies nur gelingen kann im Vertrauen auf Gottes Hilfe und Gottes Segen für den gemeinsamen Weg. Auf Gottes Ja-Wort zu beiden einzeln und zu ihrer Beziehung antworten die Brautleute mit ihrem Ja-Wort zueinander und zu Gott.Dieses sakramentale Geschehen ist ein Zeichen der besonderen Gegenwart Gottes. Die Eheleute spenden sich gegenseitig das Sakrament, Priester, Diakon oder Seelsorger:in bestätigt das öffentliche Versprechen im Namen der kath. Kirche. Für die Trauung zwischen einer kath. Person und einer orthodoxen Person braucht es aus Sicht der katholisch-unierten oder orthodoxen Kirchen zwingend einen Priester oder Bischof, weil nach Lehre dieser Kirchen nur dieser das Sakrament der Ehe spenden kann.

Alternativ zur kath. Trauung kann ein Hochzeitspaar auch eine kirchliche Segensfeier in der kath. Kirche feiern. Mehr dazu unter «Was ist eine kirchliche Segensfeier für ein Hochzeitspaar?»

Was bedeutet das Eheversprechen?


Die kirchliche Trauung ist nach katholischem Verständnis das sichtbare Zeichen zweier Menschen, die vor Gott und ihren Mitmenschen öffentlich bekunden, in guten wie in schlechten Zeiten zusammenhalten zu wollen. Zudem wird in dieser Feier um Gottes Unterstützung für diesen Plan gebetet. Für diese Feier gibt es äussere Zeichen wie das gegenseitige Eheversprechen («...ich will dich lieben, achten und ehren alle Tage meines Lebens, in guten und in schlechten Zeiten, in Gesundheit und Krankheit. Bis dass der Tod uns scheidet.») und die Segnung des Paares. Auch das Segnen der Ringe und das gegenseitige Anstecken der Ringe ist ein Element des katholischen Rituals. Das Ehepaar sagt dabei einander: «Trag diesen Ring als Zeichen meiner Liebe und Treue!». Es bekundet damit den unauflöslichen Bund, den es damit schliesst.

Was ist eine kirchliche Segensfeier für ein Hochzeitspaar?


Falls ein Ehepaar aus irgendeinem Grund nicht kirchlich heiraten will oder kann, gibt es die Möglichkeit einer kirchlichen Segensfeier, die im pfarramtlichen Trauungsbuch nicht registriert wird. In dieser Feier bestärkt ihr in einem feierlich-kirchlichen Rahmen euer vorgängiges Eheversprechen im Zivilstandsamt und bittet Gott um den Segen für eure Ehe. Seelsorgende wissen, dass die verschiedenen Lebensformen und Lebenssituationen (z.B. Wiederverheiratung Geschiedener; gleichgeschlechtliche Partnerschaft; katholische Trauung als unpassend für die Paarkonstellation usw.) je eigene Formen verlangen, um die Liebe zu feiern und unter Gottes Segen zu stellen. Ist eine kirchliche Segensfeier für euch als Ehepaar eine Option, dann nehmt mit einer Seelsorgerin/einem Seelsorger über das Pfarramt an eurem Wohnort Kontakt auf, um diesen Wunsch zu besprechen. Gemeinsam werdet ihr einen Weg finden, eurem Wunsch einen entsprechenden Ausdruck in einer kirchlichen Segensfeier zu geben. Voraussetzung dazu ist, dass von eurer Seite ein religiös motivierter Wunsch vorhanden ist.

In einer kirchlichen Segensfeier für ein Ehepaar wird zum Ausdruck gebracht, dass sich zwei Menschen gefunden haben und zusammen eine verbindliche Partnerschaft leben wollen. Wenn zwei Menschen sich lieben, ist dies auch immer ein Zeichen für Gottes Liebe zu den Menschen. Gott will, dass Menschen einander lieben und liebevoll miteinander umgehen. Die Liebe zwischen zwei Menschen ist deshalb auch immer ein Verbinden von „Himmel und Erde“– und ein Geschenk. Ein Geschenk für die Liebenden selbst und ein Geschenk für die Menschen, mit denen das Liebespaar in Beziehung steht. Ein solches Geschenk darf und soll gefeiert werden. Das Gelingen einer Partnerschaft ist nicht selbstverständlich, sondern braucht täglich Aufmerksamkeit und Zuwendung. Daher ist es richtig und wichtig, diese partnerschaftliche Ehe-Gemeinschaft unter den Segen Gottes zu stellen. Die Segensfeier ist eine Feier des Vertrauens und der Hoffnung auf ein gelingendes und erfülltes Leben. Die im Segen zugesprochene Nähe Gottes verheisst Heil und Stärke. Gleichzeitig wird darum gebeten, dass das Ehepaar in der Kraft der Liebe wachsen und sich verändern kann.

Wie geht katholisch heiraten?

Wir wollen katholisch heiraten. Was müssen wir tun?


Nehmt vor der Terminierung eures Hochzeitsfests Kontakt mit demPfarramt eures Wohnorts auf, um mit einer Seelsorgerin/einem Seelsorger das Hochzeitsdatum und den Ort der Trauung zu vereinbaren. Hier findet ihr den Kontakt zum Pfarramt eures Wohnorts im Bistum St. Gallen: https://www.geoportal.ch/ Die Seelsorgenden legen grossen Wert auf eine sorgfältige Vorbereitung der kirchlichen Trauung oder Segensfeier. Dazu werden sie mit euch das sogenannte Traugespräch führen. Dieses dient:

A)Dem gegenseitigen Kennenlernen und der Vorbereitung des Gottesdienstes
B) Bei einer kirchlichen Trauung dem Ausfüllen der Dokumente, die für die Registrierung einer kirchlichen Trauung nötig sind. Falls ihr auswärts heiratet, geschieht das Ausfüllen in Absprache mit der Pfarrei eures Wohnortes.

Zusätzlich zum Traugespräch mit der Seelsorgerin/dem Seelsorger bietet das Bistum St. Gallen Impulstage für Hochzeitspaare an, an denen unter kundiger Leitung von erfahrenen Seelsorgenden Hochzeitspaare zusammen dem nachgehen, was eine gelingende Ehe ausmacht und wie eine Trauung gestaltet werden kann. Info und Anmeldung zu den Impulstagen für Hochzeitspaare findet ihr auf dieser Internetseite.

Alternativ zur kath. Trauung kann ein Hochzeitspaar auch eine kirchliche Segensfeier in der kath. Kirche feiern. Mehr dazu unter «Was ist eine kirchliche Segensfeier für ein Hochzeitspaar?»

Ich war bereits einmal kirchlich verheiratet. Kann ich ein zweites Mal kirchlich heiraten?


Grundsätzlich gilt die katholische Ehe als unauflöslich. Eine zweite Ehe ist deshalb aus kirchlicher Sicht nicht möglich. Ist eine Person des Paare verstorben, wird mit dem Tod das Eheband gelöst. Dann ist selbstverständlich eine neue Eheschliessung katholisch möglich.

Ist eine Ehe geschieden, kann die kirchenrechtliche Gültigkeit dieser Ehe durch ein kirchliches Gericht geprüft werden. Je nach Umständen wird diese Ehe kirchenrechtlich für ungültig erklärt. Dann ist eine kirchliche Heirat möglich. Diese Abklärungen trifft das bischöfliche Offizialat https://www.bistum-stgallen.ch/bistumsleitung/offizialat-/-kirchliches-gericht/. Nehmt mit diesem Kontakt auf, um diese Frage zu klären. Das Offizialat unterstützt euch gerne dabei. Alternativ zur kath. Trauung kann ein Hochzeitspaar auch eine kirchliche Segensfeier in der kath. Kirche feiern. Mehr dazu unter «Was ist eine kirchliche Segensfeier für ein Hochzeitspaar?»

Wir sind ein gleichgeschlechtliches Paar. Können wir katholisch heiraten?


Jede Liebe, die in Treue und Verantwortung zur Partnerin oder zum Partner gelebt wird, ist wertvoll. Das katholische Sakrament der Ehe ist bisher jedoch der Lebensgemeinschaft von Mann und Frau vorbehalten. Insofern kennt die katholische Kirche noch keine Trauung für gleichgeschlechtliche Paare. Jedes Ehepaar, unabhängig von seiner sexuellen Orientierung, darf aber einen kirchlichen Segen für ihre Partnerschaft in einer kirchlichen Segensfeier empfangen. Dies im Vertrauen darauf, dass Gott sie begleitet und trägt. Wendet euch dazu an eine Seelsorgerin oder einen Seelsorger eures Vertrauens, oder an das Pfarramt eures Wohnortes oder an die Fachstelle Partnerschaft-Ehe-Familie Bistum St. Gallen www.pef-sg.ch Infos zur kirchlichen Segensfeier findet ihr unter «Was ist eine kirchliche Segensfeier für ein Hochzeitspaar?»

Müssen wir Kinder wollen, um kirchlich heiraten zu dürfen?


Die katholische Ehe ist ein Bund, durch den Mann und Frau miteinander eine Gemeinschaft fürs ganze gemeinsame weitere Leben begründen, die auf das Wohl der Eheleute und die Zeugung und Erziehung von Kindern hingeordnet ist. Die grundsätzliche Bereitschaft, für Kinder offen zu sein, ist eine der Voraussetzungen für eine gültige Eheschliessung der kath. Kirche. Im Trauritus wird gefragt: «Seid ihr beide bereit, die Kinder anzunehmen, die Gott euch schenken will?» Eure Seelsorgerin/euer Seelsorger wird mit euch im Traugespräch zur Vorbereitung eurer kirchlichen Trauung diese Frage auf eine für eure Situation passende Art besprechen.

Können wir auch ohne zivile Trauung kirchlich heiraten?


Nein. In der Schweiz schreibt das staatliche Gesezt vor, dass eine zivile Trauung einer kirchlichen Trauung zwingend voraus gehen muss.

Können wir ausserhalb einer Kirche oder Kapelle kirchlich heiraten?


Die Trauung findet in der Regel in einer Kirche oder Kapelle statt, da es sich um eine kirchliche Handlung handelt. Andere Orte wie zum Beispiel in der freien Natur oder einem für das Hochzeitspaar wichtigen Ort können nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden. Hierzu muss mit Hilfe der Seelsorgerin/des Seelsorgers das bischöfliche Ordinariat um Erlaubnis angefragt werden.

Wieviel kostet ein Traugottesdienst?


Als Kirchenmitglieder steht euch die Kirche samt Personal (Seelsorger:in; Mesmer:in; Organist:in) an eurem Wohnort kostenfrei zur Verfügung. Das gilt auch, wenn nur eine Person von euch Kirchenmitglied ist. Wenn ihr für eure kirchliche Feier eine Kirche oder Kapelle an einem anderen Ort wünscht, ist eine Reservation bei dem jeweiligen Pfarramt nötig. Beliebte Hochzeitskirchen sind oft weit im Voraus ausgebucht. Liegt die Wunsch-Kirche für die Trauung ausserhalb des Wohnortes des Ehepaars, fallen in der Regel Spesen an für den Dienst der Mesmerin/des Mesmer, für den Orgeldienst, den Blumenschmuck etc.

Dürfen wir die Trauseelsorgerin/den Trauseelsorger selbst suchen?


Für die Vorbereitung der Trauung ist in erster Linie das Seelsorge-Personal eures Wohnortes zuständig. Ihr könnt aber auch eure Wunsch-Seelsorger:in selber suchen und anfragen, unabhängig von eurem Wohnort und vom Ort, wo ihr die kirchliche Feier halten wollt. Die angefragte Person kann von sich aus entscheiden, ob sie mit euch eure kirchliche Trauung feiern kann oder mag. Zu beachten ist:
  • für die Kantone St. Gallen und beide Appenzell: Laien-SeelsorgerInnen können nur innerhalb des Bistums St. Gallen einer kirchlichen Trauung assistieren.
     
  • Für die Erfassung der Ehedokumente und die Vorbereitung auf die kirchliche Trauung ist immer in erster Linie das Pfarramt des katholischen Teils des Paares verantwortlich.

Wir sind beide katholisch, möchten jedoch mit einer/m kath. Seelsorger:in in einer reformierten Kirche heiraten, weil diese bestimmte Kirche uns so gut gefällt. Ist das möglich?


Ja, das ist aus Sicht der kath. Kirche möglich. Zuständig für die Bewilligung ist jedoch das reformierte Pfarramt am Ort eurer Wunsch-Kirche. Klärt diese Frage daher mit dem ref. Pfarramt und besprecht dies mit eurem/r kath. Seelsorger:in.

Müssen wir gefirmt sein?


Nein. Im Bistum St. Gallen ist eine Firmung keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer kath. Trauung. Eine Firmung und die damit verbundene Auseinandersetzung mit dem eigenen spirituellen Leben und Katholisch-Sein wird jedoch ausdrücklich empfohlen. Wenn ihr in einem anderen Land (z.B. Italien, Kroatien oder Spanien) heiratet, kann es sein, dass von euch eine Firmung vor der kirchlichen Trauung verlangt wird. Besprecht den Weg zur Firmung mit eurer Trauseelsorgerin/eurem Trauseelsorger.

Fragen zur Vorbereitung der kirchlichen Trauung oder Segensfeier

Können wir die Feier mitgestalten?


Ja gerne! Dies ist Thema des Traugesprächs zur Vorbereitung der kirchlichen Feier mit eurer Seelsorgerin/eurem Seelsorger. Im Bistum St. Gallen ist es üblich, dass ihr bei verschiedenen Elementen der kirchlichen Feier inhaltlich mitbestimmen und so der Feier euer persönliches Gesicht geben könnt. Zum Beispiel bei der Auswahl der biblischen Texte, der Fürbitten oder auch der Lieder und Musik. Besprecht dies mit eurer Seelsorgerin/eurem Seelsorger.

Was ist ein Traugespräch?


Das Traugespräch findet zwischen Seelsorger:in und dem Hochzeitspaar statt und dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der konkreten Vorbereitung der kirchlichen Trauung oder Segensfeier und dem Ausfüllen der Dokumente, die für die Vorbereitung einer kirchlichen Trauung nötig sind. Die Trauseelsorgerin/der Trauseelsorger kümmert sich in einem offenen Gespräch mit euch um alle relevanten Fragen rund um die kirchliche Trauung oder Segensfeier.

Was ist ein Ehevorbereitungsseminar/ Impulstag für Hochzeitspaare?


Im Bistum St. Gallen nennen wir das Ehevorbereitungsseminar für Hochzeitspaare «Impulstag für Hochzeitspaare.» Der Tag findet in der Regel an einem Samstag oder Sonntag statt. Der Impulstag ist ein vom Bistum St. Gallen empfohlenes ergänzendes Angebot zum Traugespräch mit der Seelsorgerin/dem Seelsorger. Der Tag findet zusammen mit anderen Hochzeitspaaren in einer einladenden und lockeren Atmosphäre statt. Er bietet euch als Paar eine gute Gelegenheit, sich gemeinsam mit anderen Paaren und erfahrenen Impulstage-Leiter:innen darüber klarer zu werden, was eine lebenslange Partnerschaft und Ehe trägt und die Liebe auch über den Hochzeitstag hinaus stärkt. Für diesen Grund eures Heiratens bleibt im ganzen Stress der Hochzeitsvorbereitung leider oft zu wenig Zeit. Die Impulstage für Hochzeitspaare werden von erfahrenen katholischen Seelsorger:innen geleitet, oft in Zusammenarbeit mit reformierten Pfarrer:innen. Infos und Anmeldung unter https://kirchlich-heiraten.ch/#waserwartetunsamimpulstag

Wenn nicht beide katholisch sind

Mein:e Partner:in ist nicht katholisch. Können wir katholisch heiraten?


Grundsätzlich ist es möglich, Menschen anderer Konfessionen oder Religionen oder ohne Religionszugehörigkeit in einer katholischen Kirche zu heiraten. Vor der Eheschliessung ist die Zustimmung der Kirche über das Pfarramt eures Wohnortes einzuholen. Hiermit möchte die Kirche sichergehen, dass die Verschiedenheit in Konfession oder Religion die Glaubenspraxis der Eheleute bewahrt. Das Pfarramt eures Wohnorts gibt euch den Kontakt zu einer zuständigen Seelsorgerin/einem zuständigen Seelsorger. Die konfessionsverbindende Ehe (z.B. zwischen einer reformierten Frau und einem katholischen Mann) ist heute für fast die Hälfte aller Paare in der Schweiz eine Tatsache. Die Kirchen erkennen die Trauungsformen gegenseitig an. Auf Wunsch der Brautleute können sich Seelsorgende der katholischen und der reformierten Kirchen gemeinsam an einer Trauung beteiligen. Die sogenannte «ökumenische Trauung» gibt es jedoch nicht. Das Hochzeitspaar muss zwischen verschiedenen Formen entscheiden. Auf jeden Fall ist für die kirchliche Trauung in der katholischen Kirche die Mitgliedschaft mindestens einer Person des Paars bei der katholischen Landeskirche Voraussetzung für eine kirchliche Trauung. Alternativ zur kath. Trauung kann ein Hochzeitspaar auch eine kirchliche Segensfeier in der kath. Kirche feiern. Mehr dazu unter «Was ist eine kirchliche Segensfeier für ein Hochzeitspaar?»

Wir sind katholisch und reformiert und möchten reformiert heiraten – geht das?


Ja, das ist grundsätzlich möglich. Die zuständige Seelsorgerin/der zuständige Seelsorger des Wohnortes des katholischen Teils des Paares führt mit euch zusammen ein Traugespräch und klärt ab, ob die Trauung möglich ist und füllt mit euch beiden die notwendigen Ehedokumente aus. Nehmt dazu mit dem Pfarramt des Wohnortes des kath. Teils eurer Partnerschaft Kontakt auf und bringt euer Anliegen vor. Wichtig ist in dieser Konstellation, dass der kath. Teil des Paares von der Formpflicht befreit wird vor der zivilen Trauung. Das Vorgehen dazu wird euch eure Trauseelsorgerin/euer Trauseelsorger erklären.

Wir sind ein katholisch-reformiertes Paar und möchten in einer reformierten Kirche mit der/dem reformierten Pfarrer:in heiraten – ist das möglich?


Ja, das ist möglich. Nehmt dazu mit der/dem kath. Seelsorger:in vom Wohnort der kath. Person von euch beiden Kontakt auf, um diese Frage zu besprechen. Die/der kath. Seelsorger:in wird mit euch alle nötigen Fragen klären, damit die Eheschliessung katholischerseits anerkannt wird. Wichtig ist in dieser Konstellation, dass der kath. Teil des Paares von der Formpflicht befreit wird vor der zivilen Trauung. Das Vorgehen dazu wird euch der/die kath. Seelsorger:in erklären. Tipp: Es ist auch möglich, dass Seelsorgende der beiden Konfessionen die Trauung zusammen leiten.

Mein:e Partner:in ist nicht getauft. Können wir katholisch heiraten?


Die katholische Trauungsliturgie sieht die Möglichkeit einer Trauung zwischen einer kath. Person und einer ungetauften Person ausdrücklich vor und bietet dafür eine spezielle Form an, die die unterschiedlichen Einstellungen dem Glauben gegenüber berücksichtigt. Wenn eine Person des Paares römisch-katholisch ist, steht einer kirchlichen Trauung grundsätzlich nichts im Weg. Es stellen sich jedoch besondere Fragen: Was bedeutet für euch beide eine Trauung in der Kirche? In welcher Weise kann die nicht getaufte Person Verständnis für die kirchliche Feier aufbringen und trägt diese Feier mit? Wir empfehlen euch eine vertiefte Diskussion darüber, welchen Stellenwert Religion und der Glaube für euch hat und wie ihr das in eurer Ehe leben möchtet. Allenfalls auch, wenn ihr eine Familie gründen wollt und könnt. Wie wollt ihr euer Kind religiös-spirituell erziehen und begleiten? Für eine kath. Trauung ist wichtig, dass das katholische Eheverständnis gewahrt bleibt. Vorausgesetzt wird dabei, dass die nichtgetaufte Person des Paares den Glauben der christlichen Person respektiert. Zudem achtet die Seelsorgerin/der Seelsorger darauf, dass die nichtgetaufte Person bei der Trauung keine Texte sprechen muss, die ihrem Gewissen oder ihrer Überzeugung widersprechen. Alternativ zur kath. Trauung kann ein Hochzeitspaar auch eine kirchliche Segensfeier in der kath. Kirche feiern. Mehr dazu unter «Was ist eine kirchliche Segensfeier für ein Hochzeitspaar?»

Mein:e Partner:in gehört einer anderen Religion an. Können wir katholisch heiraten?


Grundsätzlich ist es möglich, Menschen anderer Religionen in einer katholischen Kirche zu heiraten. Vor der Eheschliessung ist die Zustimmung der kath. Kirche einzuholen. Hiermit möchte die kath. Kirche sichergehen, dass trotz Verschiedenheit in der Religion die kath. Person des Paares seinen Glauben bewahren kann. Nehmt dazu mit dem kath. Pfarramt eures Wohnortes Kontakt auf und besprecht dies mit eurem kath. Seelsorger/eurer Seelsorgerin, die euch über das Pfarramt vermittelt wird.

Interreligiöse Ehen gehören heute in der Schweiz zum Alltag. Hochzeitspaare mit unterschiedlicher Religionszugehörigkeit (z.B. Muslim - Christin) heiraten jedoch meist nur zivil. Eine interreligiöse Trauzeremonie, in der zwei Religionen gleichberechtigt berücksichtigt werden, gibt es nicht. Die Kirchen ermutigen stattdessen die christliche Person des Paares, ihre Glaubensüberzeugung zu leben und diejenige des Gegenübers zu achten. Auf dieser Basis ist, wenn ein interreligiöses Paar dies wünscht und beide das mittragen, auch eine christliche Trauung möglich. Die Achtung der anderen Religion kann in der Trauliturgie ausgedrückt werden, z.B. indem eine Vertretung der anderen Religion mitwirkt. Wichtig ist für die kath. Anerkennung der Trauung, dass das katholische Eheverständnis gewahrt bleibt. Vorausgesetzt wird dabei, dass die nichtchristliche Person des Paares den Glauben der christlichen Person respektiert. Die Seelsorgerin/der Seelsorger achtet darauf, dass die nichtchristliche Person bei der Trauung keine Texte sprechen muss, die ihrem Gewissen, ihrer Religion oder ihrer Überzeugung widersprechen. Zudem ist es sinnvoll, besondere Fragen, die in einem interreligiösen und -kulturellen Zusammenleben entstehen, besonders wenn eine Familiengründung gewollt ist, gut zu besprechen. Wir emfpehlen, diese Frage vor der Familiengründung zu entscheiden. Die/der Seelsorger:in und verschiedene Beratungsstellen unterstützen eine solche Entscheidungsfindung. Alternativ zur kath. Trauung kann ein Hochzeitspaar auch eine kirchliche Segensfeier in der kath. Kirche feiern. Mehr dazu unter «Was ist eine kirchliche Segensfeier für ein Hochzeitspaar?»

Mein:e Partner:in ist aus der Kirche ausgetreten. Können wir trotzdem katholisch heiraten?


Sofern eine Person des Paares römisch-katholisch ist, steht einer kirchlichen Trauung grundsätzlich nichts im Weg. Es stellen sich jedoch folgende Fragen:
  • Aus welcher Kirche genau (kath., reformiert usw.) ist die Person ausgetreten? Wurde die Person in die kath. Kirche getauft und ist aus der kath. Kirche ausgetreten, wird sie von der kath. Kirche weiterhin als kath. Person angesehen. Hintergrund ist der kath. Grundsatz: Wer einmal katholisch getauft wurde, bleibt katholisch, auch wenn diese Person aus der kath. Kirche austritt. Eine katholische Taufe lässt sich nicht auslöschen.
     
  • Was bedeutet für euch eine Trauung in der Kirche? In welcher Weise kann die aus der Kirche ausgetretene Person dieses Verständnis teilen und hinter der kirchlichen Trauung stehen? Wir empfehlen euch eine vertiefte Diskussion darüber, welchen Stellenwert Religion und der Glaube für euch als Paar und allenfalls als (künftige) Familie hat und wie ihr das in eurer Ehe (und Familie) leben möchtet. Nehmt dazu mit dem kath. Pfarramt eures Wohnortes Kontakt auf und besprecht dies mit eurem Seelsorger/eurer Seelsorgerin, die euch über das Pfarramt vermittelt wird. Eure Seelsorgerin/euer Seelsorger unterstützt euch gerne in diesem Gespräch. Alternativ zur kath. Trauung kann ein Hochzeitspaar auch eine kirchliche Segensfeier in der kath. Kirche feiern. Mehr dazu unter «Was ist eine kirchliche Segensfeier für ein Hochzeitspaar?»

Weitere Fragen

Müssen unsere Trauzeug:innen für eine katholische Trauung katholisch sein?


Nein. Konfession oder Religionszugehörigkeit oder Religionslosigkeit spielen keine Rolle. Trauzeug:innen müssen älter als 14 Jahre alt und bei der kirchlichen Trauung persönlich anwesend sein und das gegenseitige Ja-Wort vernehmen, damit sie es bezeugen können.

Wie viele Trauzeug:innen brauchen wir für eine katholische Trauung?


Ihr braucht mindestens zwei Trauzeug:innen. Das Geschlecht spielt dabei keine Rolle.

Können wir in unserer Trauung oder Segensfeier auch unser Kind taufen lassen?


Ja, das ist möglich. Sowohl eine Trauung/Segensfeier wie auch eine Taufe sind eine in sich wertvolle Feier, die entsprechend Aufmerksamkeit brauchen. Daher lohnt es sich genau zu überlegen, ob in einer gemeinsamen Feier beides genügend Aufmerksamkeit bekommen kann und nicht zu kurz kommt. Besprecht dies mit eurer Trauseelsorgerin oder eurem Trauseelsorger.